Katholische Kirche Steckborn

 

Aufgaben des Kirchgemeinderates

Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Sie sind staatlich anerkannte Personen des öffentlichen Rechts.

Der Kirchgemeinderat steht der Kirchgemeinde vor und ist für die Vermögensverwaltung in der Kirchengemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das “Gesetz über die Organisation der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau“.

Der Kirchgemeinderat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Ihm obliegen die Aufstellung des Budgets und die Prüfung der Jahresrechnung. Ferner ist er zuständig für das Personal, für die Einrichtungen, für die Gebäude und Grundstücke und mitverantwortlich für den Friedhof der Kirchgemeinde St. Jakobus Steckborn.

Eingang katholische Kirche

 

Unser Kirchgemeinderat besteht aus dem Präsidenten und  vier weiteren Mitgliedern. Er wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. In beratender Funktion nimmt die Gemeindeleitung des Pfarreileitungsteams an den Sitzungen des Kirchenvorstands teil.

Der Kirchgemeinderat unterstützt die Seelsorgenden und ihre Mitarbeiterinnen in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er arbeitet mit der Gemeindeleitung, dem Seelsorgeteam und dem Pfarreirat eng zusammen und lässt sich in seelsorgerischen Angelegenheiten von diesen Stellen beraten.

Der Kirchgemeinderat leistet seinen Beitrag zur guten Zusammenarbeit mit allen am Gemeindeleben Beteiligten und trägt so zu einem förderlichen Pfarreileben bei.

Kontakt

Herbert Stolz

Herbert Stolz

Kirchgemeinderat Präsident
052 761 31 37
079 657 16 43
herbert.stolz@kath-steckborn.ch